Teilnahmebedingungen
Für den „Fotowettbewerb Kalender 2025: Heimatgefühle“
Die rhenag Rheinische Energie AG führt vom 07.02.2024 - 31.07.2024 den „Fotowettbewerb Kalender 2025: Heimatgefühle“ (nachfolgend kurz: Wettbewerb) durch. Vom 01.07.-17.07.2024 werden die Gewinner:innen ausgewählt. Hierfür gelten folgende Bedingungen:
1. Veranstalterin
Veranstalterin des Wettbewerbs ist:
rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft
Postfach 51 09 20, 50945 Köln
Bayenthalgürtel 9, 50968 Köln
Sitz der Gesellschaft: Köln
Vorstand: Till Cremer, Dr. Catharina Friedrich, Dr. Hans-Jürgen Weck
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Andreas Feicht
Handelsregister AG Köln HRB 35215
Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 215413400
Kontakt: Tel.: 02 21.9 37 31-0
Fax: 02 21.9 37 31 170
E-Mail: onlinemarketing@rhenag.de
2. Zeitraum und –ort des Wettbewerbs, Ermittlung der Gewinner:innen sowie Art/Umfang des Gewinnes
2.1. Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 07.02.2024 bis 31.07.2024 statt.
2.2. Das Gewinnspiel findet online unter gewinnspiel.rhenag.de/fotowettbewerb statt.
2.3. Die Gewinner:innen werden durch eine unabhängige Jury ausgewählt. Die Auswahl erfolgt anhand der Qualität des eingereichten Fotos, insbesondere hinsichtlich Originalität und Kreativität, sowie unter Berücksichtigung, ob das Foto in unseren Kalender passt. Dabei legen wir Wert darauf, dass eine angemessene Verteilung von Fotos in verschiedenen Jahreszeiten gewährleistet ist. Des Weiteren streben wir an, so viele verschiedene Orte wie möglich im Kalender zu repräsentieren. Die Zuordnung der Gewinner:innen zu bestimmten Gutscheinen erfolgt im Zufallsprinzip.
2.4. Als Gewinn werden 12 Gutscheine im Wert von jeweils 150 Euro an 12 Gewinner:innen vergeben. Es gibt 4 Gutscheine vom Saunapark Siebengebirge, 4 Gutscheine vom Biohof Hachenburg und 4 Gutscheine vom vomFASS Siegburg. Je eine/e Gewinner:in erhält einen Gewinn, also einen der 12 Gutscheine. Die Gewinner:innen werden durch eine unabhängige Jury ausgewählt. Welche/r Gewinner:in welchen Gutschein erhält, wird im Zufallsprinzip entschieden.
2.5. Die 12 Gewinner:innen werden innerhalb von zwei Wochen nach Teilnahmeschluss ermittelt und innerhalb von einer weiteren Woche schriftlich per E-Mail unter der angegebenen E-Mail-Adresse benachrichtigt.
3. Teilnahme
3.1. Teilnahmeberechtigt ist jede Person (nachfolgend kurz: Teilnehmer:in), welche an dem "Fotowettbewerb Kalender 2025" über die Landingpage gewinnspiel.rhenag.de/fotowettbewerb teilgenommen haben.
3.2. Die Teilnahme erfolgt, in dem der/die Teilnehmer:in bis 31.07.2024, 23:59 Uhr,
- im Kontaktformular seine/ihre Daten angibt,
- ein selbst geschossenes Foto des Lieblingsortes in der Region und ein Bild von sich selbst im Online-Formular hochlädt,
- im Freitextfeld die Frage "Welchen Ort haben Sie fotografiert und was verbindet Sie mit dem Ort auf Ihrem Foto?" beantwortet und
- abschließend die Teilnahme über den eingestellten Button "Teilnahme bestätigen" erklärt.
3.3. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Gewinnspielvereine, Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen und Mehrfachteilnahmen (etwa unter einem Pseudonym oder weiteren E-Mail-Adressen).
3.4. Personen, die am Wettbewerb mit unvollständigen und/oder gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen einmalig oder mehrfach teilnehmen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
3.5. Die Teilnahme ist freiwillig, unentgeltlich und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Ebenfalls müssen für die Teilnahme keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.
3.6. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
3.7. Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Fotowettbewerbs erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen (z.B. andere E-Mail-Adresse des Veranstalters) ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vor oder nach Ablauf des Wettbewerbszeitraums abgegebene Teilnahme-Erklärungen nach Ziffer 3.2 werden nicht berücksichtigt.
4. Ausschluss von Teilnehmer:innen
4.1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach Ziffer 3.2 bis 3.3 oder bei Zuhilfenahme von unerlaubten Hilfsmitteln, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.
4.2. Der Veranstalterin bleibt es vorbehalten, die/den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist, behält sich die Veranstalterin vor, die/den Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen.
5. Teilnahme am Wettbewerb und Versand der Gewinne
5.1. Jede/r Teilnehmer:in an dem „Fotowettbewerb Kalender 2025" hat die Möglichkeit, den angekündigten Gewinn zu erhalten. Dafür ist die Angabe der von der Veranstalterin abgefragten personenbezogenen Daten notwendig. Hierfür registriert sich der/die Teilnehmer:in über das Teilnahmeformular auf der Landingpage gewinnspiel.rhenag.de/fotowettbewerb.
5.2. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht an Dritte übertragbar.
5.3. Der Versand des Gewinnes erfolgt nach Erfüllung der in Ziffer 5.1 genannten Bedingungen an die von der/dem Teilnehmer:in mitgeteilten Adresse. Der Postversand wird kostenlos von der Veranstalterin in Auftrag gegeben. Sofern der Gewinn beim ersten Mal nicht zugestellt werden kann, erlischt der Anspruch auf den Gewinn und die Veranstalterin hat das Recht, eine/n Ersatzgewinner:in zu bestimmen. In dem Fall werden die Fotos und das Statement nicht mehr für den rhenag Familienkalender 2025 verwendet und die Fotos und das Statement der Ersatzgewinnerin bzw. des Ersatzgewinners werden verwendet.
6. Datenschutz
6.1. Die mitgeteilten personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen werden verwendet, um den Wettbewerb durchführen zu können. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Die Veranstalterin löscht die erhaltenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen, wenn der Wettbewerb beendet wurde und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgrundlagen für die Speicherung bestehen.
6.2. Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ggf. Rechte auf Löschung, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und/oder Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde.
6.3. Für Informationen sowie für allgemeine Fragen zum Thema Datenschutz steht der Datenschutzbeauftragte von der rhenag unter oben genannter Kontaktadresse oder per Mail an datenschutz@rhenag.de zur Verfügung.
6.4. Weitere Informationen zum Datenschutz können jederzeit auf der Internetseite der Veranstalterin www.rhenag.de, abrufbar unter https://www.rhenag.de/datenschutz, eingesehen werden.
7. Haftung
7.1. Die Veranstalterin wird mit der Aushändigung des jeweiligen Gewinnes von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
7.2. Die Veranstalterin haftet nicht für technische oder sonstige Probleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und zu einer Unterbrechung der Aktion führen.
7.3. Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, welche von dieser oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. Ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder der Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
8. Sonstiges
8.1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, im Fall unvorhergesehener Umstände die Bedingungen des Wettbewerbs zu ändern oder ganz einzustellen.
8.2. Die Veranstalterin ist insbesondere berechtigt, den Wettbewerb einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:
- ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird oder
- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist. Dies ist insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen der Fall.
8.3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.