Stand: 19. März 2024

Gewinnspielbedingungen

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „Stadtfest Altenkirchen 2024“

Die rhenag Rheinische Energie AG führt vom 28.04.2024-07.05.2024 ein Gewinnspiel „Stadtfest Altenkirchen 2024“ durch, das im Flyer Stadtfest Altenkirchen, in einem Beileger im Extrablatt und auf der Veranstaltung Stadtfest Altenkirchen beworben und am 07.05.2024 ausgelost wird. Hierfür gelten folgende Bedingungen:

1.      Veranstalterin

rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft Postfach 51 09 20, 50945 Köln

Bayenthalgürtel 9, 50968 Köln Sitz der Gesellschaft: Köln

Vorstand Till Cremer, Dr. Catharina Friedrich, Dr. Hans-Jürgen Weck Vorsitzender des Aufsichtsrats: Andreas Feicht Handelsregister Nr. AG Köln HRB 35215

Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 215413400

Kontakt: Tel.: 02 21.9 37 31-0 Fax: 02 21.9 37 31 170 E-Mail: Onlinemarketing@rhenag.de

2.      Gewinnspielzeitraum und –ort, Ermittlung des/der Gewinner:in sowie Art/Umfang des Gewinnes

2.1.   Die Aktion findet im Zeitraum vom  28.04.2024 - 07.05.2024 im Rahmen des Stadtfest Altenkirchen statt.

2.2.   Als Gewinn werden von der Veranstalterin folgende Preise ausgelobt:

·            Preis: Drei Wertgutscheine in Höhe von jeweils 150 Euro (brutto) für den Verzehr im Restaurant Maracana in Altenkirchen.

·            Auslosung: Der/Die Gewinner:in wird innerhalb von zwei Wochen nach Teilnahmeschluss per Los ermittelt und innerhalb von zwei weiteren Wochen schriftlich per E-Mail unter der angegebenen E-Mailadresse benachrichtigt.

Sollte die/der Gewinner:in des Preises den Gutschein nicht in voller Höhe nutzen, so hat diese/r keinen Anspruch auf Barauszahlung des Restbetrages. Sofern die/der Gewinner: in Dienstleistungen des Restaurants Maracana in Altenkirchen in Anspruch nehmen möchte, die den Wert des jeweils ausgelobten Gewinngutscheines übersteigen, so muss die/der Gewinner:in den übersteigenden Betrag selbst bezahlen.

3.      Teilnahme:

3.1.   Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und die an dem Gewinnspiel „Stadtfest Altenkirchen 2024“ teilgenommen

hat.

3.2.   Ausgeschlossen von der Teilnahme sind:

·            Mitarbeiter:innen der Veranstalterin sowie deren Angehörige

·            Gewinnspielvereine, Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen und Mehrfachteilnahmen

3.3.   Personen, die am Gewinnspiel mit unvollständigen und/oder gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen einmalig oder mehrfach teilnehmen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

3.4.   Die Teilnahme ist freiwillig, unentgeltlich und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.

3.5.   Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

4      Ausschluss von Teilnehmern

4.1.   Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach Ziffer 3.2 bis 3.3 oder bei Zuhilfenahme von unerlaubten Hilfsmitteln, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.

4.2.   Der Veranstalterin bleibt es vorbehalten, die/den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist, behält sich die Veranstalterin vor, die/den Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen.

 

5.      Gewinnspielteilnahme und Versand an den Teilnehmer

5.1.   Jede/m Teilnehmer:in an dem Gewinnspiel „Stadtfest Altenkirchen 2023" hat die Möglichkeit, den angekündigten Gewinn zu erhalten. Dafür ist die Angabe der von der Veranstalterin abgefragten personenbezogenen Daten notwendig.

5.2.   Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch des Gewinnes ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht an Dritte übertragbar.

5.3.   Der Versand des Gewinnes erfolgt nach Erfüllung der in Absatz 1 genannten Bedingungen an die von der/dem Teilnehmer:in mitgeteilten Adresse. Der Postversand wird kostenlos von der Veranstalterin in Auftrag gegeben.

 

6.      Haftung

6.1.   Die Veranstalterin wird mit der Aushändigung des jeweiligen Gewinnes von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

6.2.   Die Veranstalterin haftet nicht für technische oder sonstige Probleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und zu einer Unterbrechung der Aktion führen.

6.3.   Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, welche von dieser oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. Ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder der Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

 

7      Sonstiges

7.1.   Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Aktion im Fall unvorhergesehener Umstände das Gewinnspiel zu ändern oder ganz einzustellen.

7.2.   Die Veranstalterin ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn:

·        ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird oder

·        eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist. Dies ist insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen der Fall.

7.3.   Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7.4.   Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

8.      Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.