Stand: 31.07.2025

Gewinnspielbedingungen

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „E-Sport Stadtfest Siegburg“ 

Die rhenag Rheinische Energie AG veranstaltet im Rahmen des Stadtfests Siegburg vom 29. bis 31.08.2025 ein E-Sport-Gewinnspiel. Dabei gelten folgende Bedingungen:

1.      Veranstalterin

rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft Postfach 51 09 20, 50945 Köln

Bayenthalgürtel 9, 50968 Köln Sitz der Gesellschaft: Köln

Vorstand: Jan-Bernd-Brüning, Till Cremer
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Andreas Feicht
Handelsregister AG Köln HRB 35215
Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 215413400

Kontakt: Tel.: 02 21.9 37 31-0
Fax: 02 21.9 37 31 170
E-Mail: onlinemarketing@rhenag.de

2.      Gewinnspielzeitraum und –ort, Ermittlung des/der Gewinner:in sowie Art/Umfang des Gewinnes

2.1.   Das E-Sport-Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 30. bis 31.08.2025 im Rahmen des Stadtfestes Siegburg statt.

2.2.   Die Teilnahme ist vor Ort am Veranstaltungsstand der rhenag Rheinische Energie AG möglich. Eine Online-Teilnahme ist ausgeschlossen.

2.3.    Als Gewinn werden von der Veranstalterin folgende Preise ausgelobt:

  • Täglich bis zu fünf Geldpreise in Höhe von jeweils 50 €, wenn Teilnehmende den jeweiligen E-Sport-Profi besiegen.
    • Samstag, 30.08.2025: Challenge gegen LilaChoppa (Content Creator, TikTok)
    • Sonntag, 31.08.2025: Challenge gegen Alihan, BVB eFootball-Profi

Die jeweilige Challenge besteht darin, den Profi in einem E-Sport-Duell zu besiegen.
Die ersten fünf Personen pro Tag, denen dies gelingt, erhalten jeweils einen Geldpreis in Höhe von 50 €.

2.4.   Die Ermittlung der Gewinner:innen erfolgt direkt vor Ort durch das Standpersonal und wird entsprechend dokumentiert.
Die Auszahlung erfolgt nachträglich per Überweisung. Voraussetzung hierfür ist die vollständige und leserliche Angabe der Kontaktdaten (Name, Adresse, ggf. Geburtsdatum sowie Bankverbindung) direkt am Stand.

Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns auf Dritte besteht nicht.

3.      Teilnahme

3.1.   Teilnahmeberechtigt ist jede Person ab 18 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat und die an dem Gewinnspiel „Stadtfest Siegburg 2025“ teilgenommen hat.

3.2.   Ausgeschlossen von der Teilnahme sind:

·            Mitarbeiter:innen der Veranstalterin sowie deren Angehörige

·            Gewinnspielvereine, Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen und Mehrfachteilnahmen

3.3.   Personen, die am Gewinnspiel mit unvollständigen und/oder gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen einmalig oder mehrfach teilnehmen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.

3.4.   Die Teilnahme ist freiwillig, unentgeltlich und unabhängig vom Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.

3.5.   Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.

4.      Ausschluss von Teilnehmer:innen

4.1.   Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach Ziffer 3.2 bis 3.3 oder bei Zuhilfenahme von unerlaubten Hilfsmitteln, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, von der Teilnahme auszuschließen.

4.2.   Der Veranstalterin bleibt es vorbehalten, die/den Teilnehmer:innen bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der gesetzten Frist, behält sich die Veranstalterin vor, die/den Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen.

5.      Gewinnspielteilnahme und Versand der Gewinne

5.1.   Die Ermittlung der Gewinner:innen erfolgt direkt vor Ort im Rahmen der E-Sport-Challenge gemäß Ziffer 2. Die jeweils ersten fünf Personen pro Veranstaltungstag, die den jeweiligen E-Sport-Profi besiegen, erhalten einen Geldgewinn in Höhe von 50 €.

Für die Gewinnabwicklung ist die vollständige und korrekte Angabe der von der Veranstalterin abgefragten personenbezogenen Daten erforderlich, insbesondere Name, Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung.

5.2.   Die Benachrichtigung der Gewinner:innen erfolgt vor Ort. Die Auszahlung des Gewinns erfolgt nachträglich per Überweisung auf das angegebene Konto.

Sollten die Angaben unvollständig, fehlerhaft oder unleserlich sein und eine Auszahlung dadurch nicht möglich sein, erlischt der Gewinnanspruch. Die Veranstalterin behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Gewinn nicht neu zu vergeben.

5.3.   Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

5.4.   Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6.      Haftung

6.1.   Die Veranstalterin wird mit der Aushändigung des jeweiligen Gewinnes von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

6.2.   Die Veranstalterin haftet nicht für technische oder sonstige Probleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und zu einer Unterbrechung der Aktion führen.

6.3.   Die Veranstalterin haftet nur für Schäden, welche von dieser oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. Ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder der Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

7.      Datenschutz

7.1.   Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten von Teilnehmenden

Die rhenag Rheinische Energie AG oder von ihr beauftragte Dienstleister (z. B. Versand- oder Druckdienstleister) verarbeiten die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels. Dies umfasst insbesondere die Ermittlung der Gewinner:innen, die Kontaktaufnahme im Gewinnfall sowie die Auszahlung des Gewinns.

Zur Abwicklung des Gewinnspiels kann eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte (z. B. Versand- oder Druckdienstleister) erfolgen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Ohne die Angabe der erforderlichen Daten ist eine Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich.

Mit der Teilnahme willigen die Teilnehmenden in die zweckgebundene Verarbeitung ihrer Daten zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels ein. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt hiervon unberührt.

7.2.   Werbung und maßgeschneiderte Angebote

Sofern Teilnehmende ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben, nutzt rhenag die angegebenen Kontaktdaten, um ihnen Produktinformationen über Energieprodukte (z. B. Energieerzeugung, -belieferung, Energieeffizienz, Elektromobilität sowie energienahe Leistungen und Services) per E-Mail und/oder telefonisch zu übermitteln.

Diese Einwilligung kann ebenfalls jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

7.3.   Weitere Empfänger und Zwecke

Weitere Empfänger der personenbezogenen Daten können sorgfältig ausgewählte und vertraglich gebundene Dienstleister der rhenag sein – darunter insbesondere Druckdienstleister, Callcenter und Fachbetriebe.

Wenn diese nicht im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO tätig werden, erfolgt die Weitergabe auf Grundlage einer Interessenabwägung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Verarbeitung dient der effizienten Durchführung des Gewinnspiels. Sie ist zur Wahrung der berechtigten Interessen von rhenag erforderlich und durch eine Interessenabwägung gerechtfertigt. Das Interesse der Teilnehmenden am Schutz ihrer Daten überwiegt in diesem Zusammenhang nicht.

7.4.   Speicherdauer und Löschung

Personenbezogene Daten werden gelöscht, sobald das Gewinnspiel vollständig abgeschlossen ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Sofern eine Einwilligung zur werblichen Ansprache erteilt wurde, werden die Daten hierfür maximal 24 Monate nach Einwilligung genutzt – es sei denn, die Einwilligung wird widerrufen oder einer weiteren Nutzung widersprochen.

7.5.   Weitere Zwecke

rhenag kann Daten in anonymisierter Form zu statistischen oder analytischen Zwecken verwenden oder Dritten in anonymisierter Form zur Verfügung stellen.

Sollten künftig weitere Zwecke hinzukommen, wird geprüft, ob diese mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar sind. Ist das nicht der Fall, erfolgt eine gesonderte Information und ggf. eine erneute Einwilligungseinholung.

7.6.   Rechte der Teilnehmenden

7.6.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit

Teilnehmende haben nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf:

Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten,

Berichtigung unrichtiger Daten,

Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung,

Datenübertragbarkeit.

7.6.2 Widerspruchsrecht

Teilnehmende haben jederzeit das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen, sofern diese auf einer Interessenabwägung oder im öffentlichen Interesse beruht.

Bei Widerspruch werden die Daten nicht weiter verarbeitet, es sei denn, es liegen zwingende schutzwürdige Gründe vor.

7.6.3 Widerrufsrecht

Sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht, kann diese jederzeit widerrufen werden. Die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt rechtmäßig.

7.6.4 Beschwerderecht

Bei Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz können sich Teilnehmende an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, www.ldi.nrw.de

7.7.   Kontaktdaten

Wenn Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz von rhenag bestehen (beispielsweise zur Auskunft und Aktualisierung der Personenbezogenen Daten), kann unter dem Stichwort "Datenschutz" Kontakt (datenschutz@rhenag.de) mit rhenag aufgenommen werden.

8.      Sonstiges

8.1.   Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8.2.   Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.      Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.